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Reiserücktrittskosten-Versicherung
Versichert sind die dem
Versicherungsnehmer bei Nichtantritt vertraglich geschuldeten
Stornokosten
aus
folgenden Gründen:
Tod,
schwerer
Unfall, unerwartet
schwerer Krankheit der versicherten Person, deren
Lebenspartner
und
deren Angehörigen,
Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer
Versicherten;
erheblicher Schaden,
am Eigentum der versicherten Personen infolge von:
Feuer,
vorsätzlicher Straftat eines
Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer
Arbeitslosigkeit.
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Reiseabbruch-Versicherung
bei
Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die
zusätzlich entstehenden
Rückreisekosten versichert.
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Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz
besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution für einen
während der
Mietreise eingetretenen Schaden bis zu 1.000,00 Euro, bei einer
Selbstbeteiligung
von 250,00 Euro.
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Mietausfall-Versicherung
Versichert sind
Haftpflichtansprüche des Vermieters
gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen durch die versicherte
Person
verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 Euro.
Eine private Haftpflicht haftet grundsätzlich nicht für
angemietete Objekte.
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Inhalts-Versicherung
Versichert ist das
persönliche Reisegepäck,
Haushaltzubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis
zu einer
Versicherungssumme von 8000,00 Euro. Für Radio, TV- Foto- und
Film/Videokamera
gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 Euro.
Zusätzlich gilt
Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk-, Fax- und
Telefongeräte,
Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer
Höchstentschädigungsgrenze von
3.000,00 Euro.